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Wartung, Prüfung und Reparatur von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz

Um die ständige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, zur Erhaltung der Zulassungsvoraussetzung nach DIN EN 365 und zur Erfüllung der DGUV 112-198/199 muss jede PSA gA mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden, der dazu nach DGUV 312-906 qualifiziert sein muss.

Abweichend von der jährlichen Prüfung haben Prüfungen zu erfolgen, wenn Geräte "in ihrer Funktion gewirkt" haben, also z. B. einen Absturz aufgefangen haben oder Zweifel am funktionsfähigen Zustand bestehen.

Bei Höhensicherungsgeräten mit und ohne Rettungshubeinrichtung hat vor der jährlichen Prüfung eine Wartung nach Vorgabe des Herstellers zu erfolgen. Voraussetzung für die Durchführung dieser Wartungs- und ggfls. Reparaturarbeiten ist ein Zertifikat des Herstellers. BUT ist für den marktführenden Hersteller IKAR GmbH und weitere Hersteller zertifiziert.

Gerne bieten wir Ihnen auch einen Wartungsvertrag mit der dafür notwendigen Terminüberwachung an. Ihre Verfügbarkeit sichern wir durch prompten Service und durch Mietgeräte, die wir bei Geräteausfall für Sie vorhalten.

Unsere Dienstleistungen bieten wir an für

  • Höhensicherungsgeräte nach DIN EN 360
  • Auffanggurte nach DIN EN 361
  • Abseilgeräte nach DIN EN 341
  • Rettungshubgeräte nach DIN EN 1496
  • Anschlageinrichtungen nach DIN EN 795, z. B. Dreibeine
  • Mitlaufende Auffanggeräte
  • Einzelanschlagpunkte und Auslegerarme
  • Steigschutzanlagen
  • Lastenwinden 
  • Andere Prüfungen auf Anfrage      

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